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Zuständigkeit

Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist der Leitende Oberstaatsanwalt.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück entspricht (von weiter gehenden Sonderzuständigkeiten im Bereich der Korruptions- und Betäubungsmittelkriminalität sowie der Internetkriminalität einmal abgesehen) demjenigen des Landgerichts Osnabrück.

Er umfasst die Amtsgerichtsbezirke

  • Osnabrück
  • Bersenbrück
  • Bad Iburg
  • Nordhorn
  • Lingen
  • Meppen
  • Papenburg

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück gliedert sich in fünfzehn Abteilungen.

Die allgemeinen Abteilungen sind den Amtsgerichtsbezirken zugeordnet. Sie werden jeweils durch eine(n) Oberstaatsanwalt/anwältin geleitet. In den allgemeinen Abteilungen bearbeiten Staatsanwälte/innen und je ein Oberstaatsanwalt/anwältin allgemeine Strafsachen Erwachsener (z.B. Betrug, Körperverletzung, Totschlag, Betäubungsmitteldelikte), die in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk begangen wurden, sog. Tatortprinzip. Die Bearbeitung von Strafsachen der kleineren Kriminalität, die in diesem Bezirk begangen wurden, obliegt Amtsanwälten/innen. In den Jugendabteilungen werden die Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender bearbeitet, die in dem der Abteilung zugeordneten Amtsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, sog. Wohnsitzprinzip.

Einige Spezialdezernate, für deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis erforderlich ist, sind unabhängig vom Tatort- bzw. Wohnsitzprinzip einzelnen allgemeinen Abteilungen zugeordnet. Hierzu zählen etwa Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Heilberufssachen.

Für Wirtschaftsdelikte, Umweltstraftaten, Gewinnabschöpfer, Drogendelikte und Kapitalverbrechen gibt es jeweils Sonderabteilungen.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist überregional für den gesamten Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (Bezirke Oldenburg, Aurich, Osnabrück) als Zentralstelle für besondere Aufgaben zuständig:

  • Zentralstelle für Internet- und Computerkriminalität
  • Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen
  • Zentralstelle zur Bekämpfung organisierter und bandenmäßiger Wohnungseinbruchskriminalität und anderer besonderer Betrugs- und Diebstahlstaten
  • Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen
  • Zentralstelle für Korruptionsstraftaten
  • Zentralstelle für Wirtschaftskriminalität

Zuständigkeitskarte   Bildrechte: Staatsanwaltschaft Osnabrück

Zuständigkeitskarte

Organigramm Staatanwaltschaft Osnabrück

  Organigramm STA OS 03-24.pdf

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück in Zahlen

Verfahren
Ermittlungsverfahren mit bekannten Tätern (Js): 72.046
Ermittlungsverfahren mit unbekannten Tätern (UJs): 38.238
Eingeleitete Vollstreckungen: 13.014


Personal
Mitarbeiter gesamt: 220
Staatsanwälte: 81
Amtsanwälte: 15
Rechtspfleger: 22
Servicekräfte: 97
Wachtmeister: 14
Wirtschaftsreferenten: 1

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