Zuständigkeit
Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist der Leitende Oberstaatsanwalt.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück entspricht (von weiter gehenden Sonderzuständigkeiten im Bereich der Korruptions- und Betäubungsmittelkriminalität sowie der Internetkriminalität einmal abgesehen) demjenigen des Landgerichts Osnabrück.
Er umfasst die Amtsgerichtsbezirke
- Osnabrück
- Bersenbrück
- Bad Iburg
- Nordhorn
- Lingen
- Meppen
- Papenburg
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück gliedert sich in fünfzehn Abteilungen.
Die allgemeinen Abteilungen sind den Amtsgerichtsbezirken zugeordnet. Sie werden jeweils durch eine(n) Oberstaatsanwalt/anwältin geleitet. In den allgemeinen Abteilungen bearbeiten Staatsanwälte/innen und je ein Oberstaatsanwalt/anwältin allgemeine Strafsachen Erwachsener (z.B. Betrug, Körperverletzung, Totschlag, Betäubungsmitteldelikte), die in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk begangen wurden, sog. Tatortprinzip. Die Bearbeitung von Strafsachen der kleineren Kriminalität, die in diesem Bezirk begangen wurden, obliegt Amtsanwälten/innen. In den Jugendabteilungen werden die Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender bearbeitet, die in dem der Abteilung zugeordneten Amtsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, sog. Wohnsitzprinzip.
Einige Spezialdezernate, für deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis erforderlich ist, sind unabhängig vom Tatort- bzw. Wohnsitzprinzip einzelnen allgemeinen Abteilungen zugeordnet. Hierzu zählen etwa Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Heilberufssachen.
Für Wirtschaftsdelikte, Umweltstraftaten, Gewinnabschöpfer, Drogendelikte und Kapitalverbrechen gibt es jeweils Sonderabteilungen.
Ab dem 01.01.2019 zählt die sogenannte "Zentralstelle zur Bekämpfung organisierter und bandenmäßiger Wohnungseinbruchskriminalität und anderer besonderer Betrugs- und Diebstahlstaten" als Abteilung zur Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Zudem ist die Staatsanwaltschaft Osnabrück auch zuständig für alle Fälle der Korruptionsdelikte und der Internetkriminalität aus dem gesamten Weser-Ems-Gebiet, auch wenn sie in den Bezirken der Staatsanwaltschaften Oldenburg und Aurich zu verfolgen sind (Zentralstelle für Korruptionsstraftaten).
Die Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen wurde am 01.05.2007 eingerichtet und besteht aus folgenden Mitgliedern:
Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Magnor
Staatsanwalt: Staatsanwalt Neuhaus, Staatsanwältin Kirst
Wirtschaftsreferentin: Huskobla
Serviceeinheit: 1000 (Tel. +49 541 315-3636)
Hinweise auf Korruptionsstraftaten können auch anonym über das Internetportal des Landeskriminalamtes Niedersachsen mitgeteilt werden: www.lka.niedersachsen. de
Zuständigkeitskarte
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück in Zahlen
Verfahren
Ermittlungsverfahren mit bekannten Tätern (Js): 58.877
Ermittlungsverfahren mit unbekannten Tätern (UJs): 32.980
Eingeleitete Vollstreckungen: 10.839
Sonstige Verfahren (AR): 3.356
Personal
Mitarbeiter gesamt: 220
Staatsanwälte: 74
Amtsanwälte: 15
Rechtspfleger: 20
Servicekräfte: 96
Wachtmeister: 14
Wirtschaftsreferenten: 1