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Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Osnabrück zum Beschluss des Landgerichts Osnabrück im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Bedienstete der FIU

Pressemitteilung vom 10.02.2022


Mit seiner Entscheidung vom gestrigen Tag hat das Landgericht Osnabrück den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Osnabrück hinsichtlich der Diensträume des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aufgehoben.


Dazu nimmt die Staatsanwaltschaft Osnabrück wie folgt Stellung.


Der Durchsuchung am 09.09.2021 lag ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 25.08.2021 zugrunde, den die Staatsanwaltschaft vollstreckt hat. Auf die Beschwerde des BMJV hat das Amtsgericht Osnabrück diesen Beschluss bestätigt.


Die Staatsanwaltschaft Osnabrück respektiert sowohl die Entscheidungen des Amtsgerichts Osnabrück als auch den Beschluss des Landgerichts Osnabrück. Durch diesen Beschluss sind die Rechtsfragen um die Anforderungen an eine Durchsuchung von Behörden präzisiert worden.


Bereits jetzt lässt sich sagen, dass die Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses keine Auswirkungen auf den Fortgang des Ermittlungsverfahrens hat, da die Unterlagen von den Mitarbeitern des Ministeriums freiwillig herausgegeben worden sind.


Die Annahme des Landgerichtes, alle sichergestellten Unterlagen hätten zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits vorgelegen, ist nicht zutreffend - insbesondere gilt dies für die sichergestellten Daten auf den dienstlichen Geräten.


Wegen des möglicherweise zu erwartenden Wechsels von Mitarbeitern in den Ministerien aufgrund der Bundestagswahl ging die Staatsanwaltschaft Osnabrück von einem möglichen Beweismittelverlust aus; dies gilt insbesondere für flüchtige Beweismittel wie elektronische Mitteilungen.


Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wird deshalb die Ermittlungen zügig vorantreiben. Wir gehen davon aus, dass in Kürze eine Entscheidung getroffen werden kann, ob und gegebenenfalls gegen welche Mitarbeiter der FIU konkrete Ermittlungsverfahren einzuleiten sind.


Die Staatsanwaltschaft Osnabrück verwahrt sich gegen den Vorwurf des Landgerichtes Osnabrück, durch die Durchsuchung dem Gedankengut von sogenannten Reichsbürgern, Selbstverwaltern, Querdenkern, Corona-Leugnern und anderen Gegnern der derzeitigen Staats-und Gesellschaftsordnung Vorschub geleistet zu haben. Staatsanwaltschaft Osnabrück 10.02.2022

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2022

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