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Pressemitteilung vom 30.05.2023

Geldausgabeautomatensprengung in Wietzendorf im Januar 2023 - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage zum Landgericht Osnabrück -


Die Staatsanwaltschaft Osnabrück (Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldausgabeautomatensprengungen) hat nun Anklage gegen drei niederländische Staatsangehörige im Alter zwischen 20 und 33 Jahren erhoben. Den drei Angeschuldigten wird vorgeworfen, zunächst in Wietzendorf einen Geldausgabeautomaten der Volksbank Lüneburger Heide eG mithilfe von Festsprengstoff zerstört zu haben. Durch die Detonation entstand am Automat ein Sachschaden in Höhe von 35.000 EUR und im Gebäude ein Sachschaden in Höhe von 25.000 EUR. Da der Tresor der ersten Explosion standhielt, konnten die Täter nichts erbeuten. Die Täter führten noch ein weiteres Sprengstoffpaket mit sich.


Ihre Flucht mit einem Pkw Porsche führte sie dann über die Autobahn A7 und die Bundesstraße 214 in Richtung Niederlande. Im Bereich Diepholz wurden sie erstmalig von der Polizei bemerkt und verfolgt. Bei der weiteren rücksichtslosen Flucht kam es zu einer erheblichen Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern, wobei ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer einen Verkehrsunfall mit Sachschaden erlitt. Auf der weiteren Flucht mit dem Porsche gelang es den Angeschuldigten zunächst, zum einen aufgrund der Leistungsstärke des Fluchtfahrzeuges der Polizei zu entkommen. Zum anderen blendete einer der Angeschuldigten die verfolgenden Polizeibeamten mithilfe eines Laserpointer, damit diese nicht mehr sicher das Polizeifahrzeug bedienen konnten.


Den Polizeibeamten der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim gelang es schließlich, das Fluchtfahrzeug an einer günstigen Stelle in Thuine im Emsland Staatsanwaltschaft Osnabrück 30.05.2023 - 2 - mithilfe eines Einsatzmittels zu stoppen. Die Angeschuldigten konnten dort festgenommen werden.


Die Anklage lautet im Wesentlichen auf Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall sowie Gefährdung des Straßenverkehrs, eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Verkehrsunfallflucht.


Die Anklage wurde wegen des Festnahmeortes zum Landgericht Osnabrück-Große Jugendkammer-erhoben. Die Kammer hat die Anklage zugelassen und Hauptverhandlungstermin ab dem 01.08.2023 anberaumt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.05.2023

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