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erstellt am:
28.06.2023
Der Angeschuldigte besaß die Waffe aufgrund einer langjährigen Tätigkeit als Sportschütze. Die Waffe war in einer Waffenbesitzkarte, ausgestellt durch den Landkreis Vechta, am 23.06 1982 eingetragen worden. Für den Landkreis Vechta und die Stadt Damme galt der Angeschuldigte seit dem 31.10 1985 als unbekannt ins Ausland verzogen. Eine Einziehung der Waffenbesitzkarte erfolgte jedoch nicht.
Mutmaßlicher Hintergrund der Tat könnte eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeschuldigten einerseits und dem getöteten Schüler und seiner Mutter über Lärm und Geräusche im gemeinsam bewohnten Mehrfamilienhaus sein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mordmerkmale der Heimtücke und der Tötung aus niedrigen Beweggründen erfüllt sein können.
Das Landgericht Osnabrück-Schwurgerichtskammer-hat die Anklage noch nicht zugelassen und noch keinen Hauptverhandlungstermin anberaumt.