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Pressemitteilung vom 27.05.2024

Staatsanwaltschaft und Zoll Osnabrück gehen gegen mutmaßliches illegales Firmennetzwerk von „fliegenden Dachdeckern“ vor


Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt seit Mitte 2022 gemeinsam mit dem Hauptzollamt Osnabrück ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Ver­antwortliche von Firmen aus der Dachdeckerbranche wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des gewerbs­mäßigen Betruges zu Lasten der Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA Dach).

Die intensiven Ermittlungen führten in den Morgenstunden des 27. Mai 2024 zur Vollstreckung von über 100 Durchsuchungsbeschlüssen durch das Haupt­zollamt Osnabrück.

Insgesamt 590 Zollbeamte durchsuchten zahlreiche Objekte, wie Geschäftsräume und Wohnungen im Raum Osnabrück, Hamburg, Berlin und Leer. Dabei wurden sie durch mehrere Hundert Polizeibeamte, darunter auch Spezialkräfte, unterstützt. Es konnte umfangreiches Beweismaterial sicher­gestellt werden, z.B. Computer und Mobiltelefone, die nun durch Spezialkräfte des Zolls für IT-Forensik ausgewertet werden. Zudem wurden auch sieben Schusswaffen beschlagnahmt.

Die bislang 36 Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens stehen im Verdacht, als sogenannte „fliegende Dachdecker“ tätig zu sein. Sie sollen ihren meist älteren Kunden Dienstleitungen (z. B. Dachrinnenreinigungen, Dachreinigungen, Dach­inspektionen und sonstige handwerkliche Dienstleitungen) direkt an der Haustür angeboten haben, ohne dass eine vorherige Kontaktaufnahme der Kunden erfolgte. Des Weiteren sollen sie auch in kostenlosen Wochenblätter Werbeanzeigen inseriert und dort ihre Dienste angeboten haben. Bei den im Anschluss mit Interessenten vereinbarten Ortsterminen sollen dann vermeintliche Schäden am Dach der Kunden festgestellt und eine sofortige Beseitigung derselben durch die Beschuldigten angeboten worden sein. Für diese Arbeiten sollen meist hohe Geldbeträge in bar ohne Rechnung verlangt worden sein.

Durch die umfangreichen und langwierigen Ermittlungen konnten bisher zwölf Gruppierungen identifiziert werden, die die vorgenannten Geschäftspraktiken verfolgt haben sollen. Diese beschäftigen nach den bisherigen Erkenntnissen eine Vielzahl von bekannten und unbekannten Arbeitnehmern und melden diese nicht bzw. nicht in richtiger Höhe gemäß den sozial­versicherungsrechtlichen Vorschriften an. Die Beschuldigten sollen zudem nur teilweise über reguläre Firmierungen verfügen und vielfach Firmen­bezeichnungen nutzen, die nicht registriert sind.

Nachdem das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Staatsanwaltschaft Arrest­beschlüsse in Höhe von mehr als 800.000,- Euro gegen die Beschuldigten erlassen hatte, konnten infolge der straf­prozessualen Maßnahmen durch auf Vermögens­abschöpfung spezialisierte Beamte des Zolls heute auch umfangreiche Vermögens­werte zur Schadens­wieder­gutmachung der geschädigten Sozialkassen gesichert werden.

Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück weitergeführt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2024

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