Artikel-Informationen
erstellt am:
18.04.2024
Die Ermittlungen haben im Wesentlichen folgenden Tatverdacht ergeben:
Im Zeitraum Januar 2018 bis Juli 2019 soll der Sanitätshausbetreiber für angeblich von ihm für gesetzlich Versicherte erbrachte Leistungen über einen Abrechnungsdienstleister mit verschiedenen Krankenkassen abgerechnet haben. Zum Nachweis, dass die Hilfsmittel ärztlicherseits verordnet wurden, soll der Angeschuldigte den Krankenkassen entsprechende gefälschte ärztliche Verordnungen vorgelegt haben. Die in Anspruch genommenen Krankenkassen zahlten die geforderten Beträge nachfolgend an den Angeschuldigten aus. Bei den Krankenkassen entstand so ein Schaden von insgesamt rund 180.000 Euro.
Der Mitarbeiter einer Arztpraxis aus Osnabrück, deren Betreiberin die ärztlichen Verordnungen angeblich ausgestellt haben soll, steht unter Verdacht, die ärztlichen Verordnungen nach den Vorgaben des Sanitätshausbetreibers ausgestellt zu haben und dessen Taten so gefördert zu haben. Hierfür soll er entlohnt worden sein.
Das Landgericht Osnabrück hat nunmehr über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht bestimmt.
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18.04.2024