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Pressemitteilung vom 18.04.2024

Anklage wegen Untreue im besonders schweren Fall gegen vier (teilweise ehemalige) Geschäftsführer erhoben


Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage gegen vier –teilweise ehemalige- Geschäftsführer der Spartherm Feuerungs GmbH und der Spartherm Holding GmbH erhoben.


Die Ermittlungen haben im Wesentlichen folgenden Verdacht ergeben:


Die zur Tatzeit bestellten Geschäftsführer der betreffenden GmbH sollen es in der Zeit von Januar 2019 bis Mai 2022 unterlassen haben, das „Abhandenkommen“ u.a. von Kaminöfen und Kamineinsätzen zu unterbinden. Insgesamt sollen in dieser Zeit mindestens 8.270 Geräte abhandengekommen sein. Der Spartherm Feuerungstechnik GmbH soll hierdurch ein Verlust in Höhe von geschätzt gut 13.000.000 Euro entstanden sein. Die nicht erfassten/fehlenden Waren sollen zu einem großen Teil „schwarz“ verkauft worden sein. Alle Angeschuldigten dürften als Geschäftsführer ihrer Pflicht, die Vermögensinteressen der GmbH zu schützen, nicht nachgekommen sein.


Darüber hinaus wird den Verantwortlichen der beiden GmbH eine unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaften in Jahresabschlüssen und in Lageberichten vorgeworfen (§ 331 HGB). Sämtlichen Verantwortlichen soll bekannt gewesen sein, dass in den veröffentlichten Handelsbüchern nicht sämtliche Geschäftsvorfälle korrekt abgebildet waren.


Soweit das Verfahren weitere ehemalige Verantwortliche der GmbH betraf, wurde das Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt. Das Verschulden der betreffenden Personen war als eher gering anzusehen.


Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Termine zur Hauptverhandlung sind noch nicht anberaumt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2024

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