Artikel-Informationen
erstellt am:
16.05.2023
Ansprechpartner/in:
Dr. Alexander Retemeyer
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Tel: +49 541 315-3638
Fax: +49 541 315-6808
Durch verwandtschaftliche Beziehungen und gemeinsame ethnische Herkunft verbundene Gruppen (sog. Clans) beeinträchtigen seit Jahren die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung einzelner Regionen Niedersachsens. Dabei umfasst der Phänomenbereich der Clankriminalität sämtliche Facetten der Missachtung gesetzlicher Regelungen beginnend bei allgemeinen Verstößen gegen die Rechtsordnung wie Verkehrsdelikten, Ordnungswidrigkeiten, Gewalt- und Eigentumsdelikten über Clan-Auseinandersetzungen auf offener Straße und Blutrache bis hin zur strukturierter organisierter und/oder politisch motivierter Kriminalität. Selbst gegebene Normen einer patriarchalisch hierarchisch ausgeprägten Familienstruktur gehen in diesen Clans gesellschaftlichen Regelungen vor.
Prägendes Merkmal der Clankriminalität ist die Ausnutzung clanimmanenter Bedrohungspotentiale gegen jeden, der den Interessen der Familie bzw. den Zielen des Clans im Wege steht.
Clankriminalität ist mithin ein gesamtgesellschaftliches Problem. Deswegen müssen bei der abstrakten Bekämpfung des Phänomens alle staatlichen Stellen mit Berührungspunkten zu kriminellen Clanmitgliedern einbezogen werden. Dabei ist ein geschlossenes und konsequentes Auftreten aller Akteure in rechtlichen Bereichen (z.B. Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Gewerbe-, Bauordnungs-, Finanz- und Steuer-, Verwaltungs- und Arbeits- und Sozialrechts) von besonderer Bedeutung.
Ein wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung krimineller Clanstrukturen ist das niedrigschwellige Einschreiten in Hinblick auf die Gefahrenabwehr sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unter Einbeziehung aller rechtlichen Möglichkeiten.
Um der Entwicklung und Verfestigung krimineller Clanstrukturen entgegenzuwirken vereinbaren die beteiligten Behörden aus dem Bereich Ostfriesland die Bildung einer regionalen Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Gefahren und Straftaten durch Mitglieder krimineller Clans in der Region.
Am 17. Mai 2023 werden die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Behörden (Städte Aurich, Wittmund, Norden, Wiesmoor, Norderney, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund, Staatsanwaltschaft Osnabrück 15.05.2023 - 2 - zahlreiche weitere Gemeinden, Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg, Polizeiinspektion Aurich/ Wittmund, Staatsanwaltschaft Osnabrück) die Vereinbarung unterzeichnen.
Sie sind herzlich eingeladen, an diesem Termin teilzunehmen und darüber zu berichten.
Die Veranstaltung findet am
17. Mai 2023 ab 11:00 Uhr
im Ratssaal der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 in 26603 Aurich
statt.
Anmeldungen erbitte ich unter folgender E-Mail-Adresse:
Kooperationspartner sind:
Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Landkreis Aurich
Landkreis Wittmund
Stadt Aurich
Stadt Wittmund
Stadt Norden
Stadt Wiesmoor
Stadt Norderney
Samtgemeinde Hage
Samtgemeinde Brookmerland
Samtgemeinde Holtriem
Samtgemeinde Esens
Gemeinde Großefehn
Gemeinde Großheide
Gemeinde Hinte
Gemeinde Ihlow
Gemeinde Krummhörn
Gemeinde Südbrookmerland
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen(Oldenburg)
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.05.2023
Ansprechpartner/in:
Dr. Alexander Retemeyer
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Tel: +49 541 315-3638
Fax: +49 541 315-6808