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Pressemitteilung vom 12.10.2023

Banküberfall nach 18 Jahren aufgeklärt


Nach Ermittlungen der Abteilung für organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Osnabrück in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Osnabrück und der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück wurde am 20.09.2023 ein 46-jähriger Beschuldigter aufgrund eines Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Osnabrück zum Zwecke der Strafverfolgung aus Litauen an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert und festgenommen. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft und soll zeitnah angeklagt werden. Er ist dringend tatverdächtig, am 16.08.2005 vermummt eine Filiale der Sparkasse Osnabrück am Rosenplatz überfallen und 3.140 Euro erbeutet zu haben. Bei Begehung der Tat bedrohte er eine Bankangestellte mit einer Schusswaffe und flüchtete sodann unerkannt.


Die Tat vom 16.08.2005 reiht sich in eine ganze Reihe von Banküberfällen ein, die seinerzeit in Osnabrück begangen wurden. Zwischen dem 30.09.2003 und dem 16.08.2005 waren im Stadtgebiet insgesamt 11 entsprechende Überfälle zu verzeichnen. Bereits im vergangenen Jahr konnten zwei weitere Beschuldigte wegen entsprechender Taten aus der damaligen Zeit im Ausland ausgeliefert und letztlich verurteilt werden.


Straftaten dieser Art verjähren grundsätzlich nach Ablauf von 20 Jahren.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2023

Ansprechpartner/in:
Dr. Alexander Retemeyer

Staatsanwaltschaft Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Tel: +49 541 315-3638
Fax: +49 541 315-6808

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