Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2023
Ansprechpartner/in:
Volker Brandt
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Tel: +49 541 315-3639
Fax: +49 541 315-6800
Kooperationsvereinbarung zur interdisziplinären Bekämpfung von Gefahren, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch clankriminelle Gruppierungen
Durch verwandtschaftliche Beziehungen und gemeinsame ethnische Herkunft verbundene Gruppen (sog. Clans) beeinträchtigen seit Jahren die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung einzelner Regionen Niedersachsens. Dabei umfasst der Phänomenbereich der Clankriminalität sämtliche Facetten der Missachtung gesetzlicher Regelungen beginnend bei allgemeinen Verstößen gegen die Rechtsordnung wie Verkehrsdelikten, Ordnungswidrigkeiten, Gewalt- und Eigentumsdelikten über Clan-Auseinandersetzungen auf offener Straße und Blutrache bis hin zur strukturierter organisierter und/oder politisch motivierter Kriminalität. Selbst gegebene Normen einer patriarchalisch hierarchisch ausgeprägten Familienstruktur gehen in diesen Clans gesellschaftlichen Regelungen vor.
Prägendes Merkmal der Clankriminalität ist die Ausnutzung clanimmanenter Bedrohungspotentiale gegen jeden, der den Interessen der Familie bzw. den Zielen des Clans im Wege steht.
Clankriminalität ist mithin ein gesamtgesellschaftliches Problem. Deswegen müssen bei der abstrakten Bekämpfung des Phänomens alle staatlichen Stellen mit Berührungspunkten zu kriminellen Clanmitgliedern einbezogen werden. Dabei ist ein geschlossenes und konsequentes Auftreten aller Akteure in rechtlichen Bereichen (z.B. Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Gewerbe-, Bauordnungs-, Finanz- und Steuer-, Verwaltungs- und Arbeits- und Sozialrechts) von besonderer Bedeutung.
Ein wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung krimineller Clanstrukturen ist das niedrigschwellige Einschreiten in Hinblick auf die Gefahrenabwehr sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unter Einbeziehung aller rechtlichen Möglichkeiten.
Um der Entwicklung und Verfestigung krimineller Clanstrukturen entgegenzuwirken vereinbaren die beteiligten Behörden aus dem Bereich Ostfriesland die Bildung einer regionalen Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Gefahren und Straftaten durch Mitglieder krimineller Clans in der Region.
Am 10. Juli 2023 werden die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Behörden (die Städte Borkum, Emden, Leer und Weener, der Landkreis Leer sowie zahlreiche weitere Gemeinden und Samtgemeinden, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg, die Polizeiinspektion Leer/Emden, die Staatsanwaltschaft Osnabrück) die Vereinbarung unterzeichnen.
Sie sind herzlich eingeladen, an diesem Termin teilzunehmen und darüber zu berichten.
Die Veranstaltung findet am
10. Juli 2023 ab 11:00 Uhr
im Sitzungssaal 413 des Rathauses der Stadt Leer, Rathausstraße 1 in 26789 Leer (Anfahrtsadresse: Schmiedestraße 7, 26789 Leer)
statt.
Anmeldungen erbitte ich unter folgender E-Mail-Adresse: presse@leer.de
Kooperationspartner sind:
Polizeiinspektion Leer/Emden Staatsanwaltschaft Osnabrück
Stadt Emden Stadt Leer Stadt Weener
Stadt Borkum Landkreis Leer Gemeinde Bunde
Gemeinde Jemgum Gemeinde Moormerland Gemeinde Ostrhauderfehn
Gemeinde Rhauderfehn Gemeinde Uplengen Gemeinde Westoverledingen
Samtgemeinde Hesel Samtgemeinde Jümme
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen(Oldenburg)
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2023
Ansprechpartner/in:
Volker Brandt
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Tel: +49 541 315-3639
Fax: +49 541 315-6800