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Pressemitteilung vom 07.02.2024

Staatsanwaltschaft und Polizei gehen gegen mutmaßliche Clan-Kriminelle vor


In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages durchsuchten Ermittler der Polizei Osnabrück, unter Federführung der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, ein Wohnobjekt in Ostercappeln im Landkreis Osnabrück. Die Maßnahme zielte auf das Auffinden von Beweismitteln im Rahmen eines Ermittlungs­verfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche. Mutmaßlich inkriminiertes Geld von Familienangehörigen soll durch eine 44-jährige Beschuldigte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf gebracht worden sein, so der Verdacht von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Polizei Osnabrück war mit einem Großaufgebot im Einsatz und wurde durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, die Staatsanwaltschaft Osnabrück sowie einem Polizei-Bargeldspürhund unterstützt. Im Rahmen der Maßnahme konnten diverse Unterlagen, Mobiltelefone und Speichermedien aufgefunden und sichergestellt werden. Die Unterlagen und elektronischen Geräte werden nun im Zuge der weiteren Ermittlungen ausgewertet.

Ursprung des aktuellen Verfahrens waren u.a. Auswertungen von Beweisgegenständen im Rahmen eines Großeinsatzes, bei dem im Dezember 2020 Spezialkräfte der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück 21 Wohn- und Gewerbeobjekte im Großraum Osnabrücker und Peine (vgl. Pressemitteilung v. 17.12.2020 der Staatsanwaltschaft Osnabrück) durchsuchten. Gegen vier Angeklagte wurde daraufhin vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt. Die vier Angeklagten im Alter von 29 bis 39 Jahren wurden im März 2022 zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten bis zu fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2024

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