Artikel-Informationen
erstellt am:
06.07.2023
Ansprechpartner/in:
Volker Brandt
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Tel: +49 541 315-3639
Fax: +49 541 315-6800
In den späten Abendstunden des 14.05.2023 hatte sich in der Ledastraße in Wittmund eine Explosion ereignet, bei der ein hochwertiges Kraftfahrzeug zerstört wurde. Bei der Explosion entstand kein Personenschaden. Nach den bisherigen Ermittlungen ist jedoch ein Sachschaden im hohen fünfstelligen Bereich eingetreten.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück konnte nach umfangreichen und intensiven Ermittlungen der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund nun einen Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann aus Wittmund erwirken, der dringend verdächtig ist, die Explosion herbeigeführt zu haben.
Der Beschuldigte wurde aufgrund des Haftbefehls am 05.07.2023 an seiner Arbeitsstätte festgenommen und am 06.07.2023 dem zuständigen Richter des Amtsgerichts Osnabrück vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete und den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug setzte. Mit Blick auf die fortdauernden Ermittlungen werden weitere Angaben zum Ermittlungsstand derzeit nicht gemacht.
Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ist ein Verbrechenstatbestand und wird bei Anwendung des Strafrechts für Erwachsene mit Freiheitsstrafe zwischen einem und fünfzehn Jahren bestraft. Aufgrund seines Alters könnte bei dem 20-jährigen Beschuldigten jedoch auch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.
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erstellt am:
06.07.2023
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Volker Brandt
Staatsanwaltschaft Osnabrück
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