Artikel-Informationen
erstellt am:
02.07.2024
Den Durchsuchungen ging ein Vermögensarrest in Höhe von EUR 232.000 gegen einen 34-jährigen Wildeshauser voraus, den das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen erließ. Bei dem Arrest handelt es sich um eine vorläufige Maßnahme, mit der Vermögenswerte gesichert werden, die durch rechtswidrige Taten erlangt wurden. Am 01. Juli 2024 wurde dieser Arrest nunmehr von Beamten der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, die ihrerseits von Diensthundeführern der Polizeidirektion Oldenburg unterstützt wurden, vollzogen.
Die Beamten pfändeten Bargeld, zwei Fahrzeuge und weitere Güter im Wert von EUR 108.000, darunter auch einen ganz erheblichen Teil des Warenbestands des Beschuldigten, der als selbständiger Kaufmann tätig ist. Zeitgleich hierzu pfändeten Rechtspfleger der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen die Konten des Beschuldigten.
Die konzertierte Maßnahme vom 01. Juli 2024 diente nicht der Suche nach Beweismitteln, sondern einzig der Vermögensabschöpfung, mit der Beschuldigte vermögensrechtlich so gestellt werden sollen, wie vor Begehung der Tat. Dies wird dadurch erreicht, dass das inkriminierte Vermögen abgeschöpft wird, was die unrechtmäßige Vermögensverschiebung ausgleicht.
Die Ermittlungen in diesem umfangreichen Verfahren dauern nach wie vor an.
Pressemitteilung vom 09. Februar 2024
Durchsuchungen und Festnahmen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln / Weiterer erfolgreicher Schlag gegen organisierte Clankriminalität
Einer Ermittlungskommission der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch ist in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück ein bedeutender Schlag gegen die organisierte Clankriminalität gelungen. Am Freitag, 02. Februar 2024, wurden mehrere Wohnungen durchsucht. Zwei Personen befinden sich in Haft.
Ergebnisse vergangener Ermittlungsgruppen ließen bereits den Verdacht zu, dass Angehörige einer Großfamilie aus Wildeshausen mit Betäubungsmitteln handeln würden. Seit September 2023 wurde deshalb verdeckt gegen sie ermittelt. Im Ergebnis konnte beweiskräftig dargelegt werden, dass sie bandenmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben haben könnten. Die Rede ist hierbei von Marihuana im zweistelligen und Kokain im einstelligen Kilogrammbereich.
Auffällig daran war, dass der 31-jährige Hauptbeschuldigte nur noch als Organisator in Erscheinung trat. Es besteht der Verdacht, dass er die Kurierfahrer, die sog. "Läufer", und die Abnehmer der Betäubungsmittel über Telekommunikationsmittel instruierte. Im Zuge der Ermittlungen konnten Abnehmer und "Läufer" in Wildeshausen, ein Kurierfahrer aus Wildeshausen und ein Lieferant aus Bremen identifiziert werden.
Auch am Freitag, 02. Februar 2024, wurde eine Übergabe von Betäubungsmitteln vom Lieferanten an den Kurierfahrer beobachtet. In diesem Fall handelte es sich um 500 Gramm Marihuana und 25 Gramm Kokain. Beide Personen wurden bei der Übergabe festgenommen.
Direkt im Anschluss erfolgte die Durchsuchung von zehn Objekten. Sieben davon befanden sich in Wildeshausen, jeweils eines in Bremen, Oldenburg und dem Landkreis Rotenburg. Unterstützt wurden die örtlichen Einsatzkräfte dabei von Spezialeinsatzkräften, der Polizei Bremen und von Beamten der Polizeiinspektionen Oldenburg-Stadt/Ammerland und Rotenburg. Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten Beweismittel in Form von weiteren nicht geringen Mengen Marihuana und Kokain, rund 80.000 Euro Bargeld, Waffen und Datenträger. Darüber hinaus wurden zwei hochwertige Fahrzeuge im Wert von ungefähr 40.000 Euro als mögliche Einziehungsgegenstände beschlagnahmt. Der Hauptbeschuldigte wurde an einer Anschrift in Wildeshausen festgenommen. Bei der Durchsuchung seiner Person fanden die Beamten eine scharfe Schusswaffe.
Am Folgetag wurden der 31-jährige Hauptbeschuldigte und der 36-jährige Lieferant aus Bremen einem Haftrichter vorgeführt. Er erließ auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück, Zentralstelle für Clankriminalität, Haftbefehle gegen die beiden Männer.
Die Ermittlungen in diesem umfangreichen Verfahren, die sich auch gegen fünf weitere Tatverdächtige richten, dauern an.
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erstellt am:
02.07.2024